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Allgemeine Geschäftsbedingungen


ausschließlich für Unternehmer (B2B)

Stand: August 2026

1. Unternehmen und Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der:

LEDvisio GmbH

Kaltwasserweg 164

6103 Reith bei Seefeld

Österreich

Tel.: +43 664 2493069

E-Mail: office@ledvisio.com

Firmenbuchgericht: Landesgericht Innsbruck

Firmenbuchnummer: FN 683495 s

UID-Nummer: ATU83498234

Geschäftsführer: David Rettenbacher

Unternehmensgegenstand: Handel mit LED-Werbetechnik, elektronischen Anzeigesystemen, Elektrogeräten und Zubehör.

1.2. LEDvisio schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 1 UGB bzw. vergleichbaren Unternehmerbegriffen des jeweils betroffenen Staates. Verträge mit Verbrauchern werden nicht abgeschlossen. LEDvisio ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis der Unternehmereigenschaft zu verlangen.

1.3. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn LEDvisio deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.4. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Angebote von LEDvisio sind, sofern darin nichts Abweichendes angegeben ist, 14 Kalendertage ab Ausstellungsdatum gültig.

2.2. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden innerhalb der Angebotsfrist zustande.

2.3. Nach Vertragsabschluss erhält der Kunde eine Anzahlungsrechnung über grundsätzlich 50 % des vereinbarten Gesamtpreises, sofern im Angebot kein anderer Zahlungsplan vereinbart wurde.

2.4. Die Produktion kundenspezifisch gefertigter Produkte beginnt grundsätzlich erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung und nach endgültiger Freigabe sämtlicher für die Fertigung erforderlichen Spezifikationen durch den Kunden.

2.5. Änderungen oder Ergänzungen eines bereits angenommenen Angebots bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch LEDvisio und können Mehrkosten sowie eine Verlängerung der Lieferzeit verursachen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls gesondert ausgewiesener Transport-, Montage- oder sonstiger Nebenkosten.

3.2. Die Anzahlung in Höhe von grundsätzlich 50 % des Gesamtpreises ist innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und ohne Skonto fällig.

3.3. Die verbleibenden grundsätzlich 50 % sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Auslieferung ohne Abzug und ohne Skonto fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

3.4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. LEDvisio ist berechtigt, notwendige und angemessene Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten geltend zu machen.

3.5. Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist LEDvisio berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten bzw. angemessene Sicherheiten oder Vorauszahlung zu verlangen.

4. Produkte und kundenspezifische Fertigung

4.1. Art, Umfang und technische Beschaffenheit des Produkts ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung sowie den ausdrücklich vereinbarten technischen Spezifikationen.

4.2. LED-Display-Pulte und sonstige LED-Produkte können insbesondere hinsichtlich Pixelpitch, Abmessungen, Ausstattung, Innenaufteilung und weiterer ausdrücklich vereinbarter Merkmale kundenspezifisch gefertigt werden.

4.3. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, erfolgt die Innenausstattung eines LED-Display-Pults in der angebotenen Standardkonfiguration. Abweichende Ausführungen und Sonderausstattungen können gesondert verrechnet werden.

4.4. Nach Produktionsfreigabe gewünschte Änderungen werden nur berücksichtigt, soweit dies technisch und organisatorisch noch möglich ist. Daraus entstehende Mehrkosten sowie Verzögerungen trägt der Kunde.

5. Technische Eigenschaften und Toleranzen

5.1. LED-Produkte unterliegen technisch bedingten Fertigungs-, Darstellungs- und Materialtoleranzen.

5.2. Geringfügige Abweichungen hinsichtlich Abmessungen, Materialbeschaffenheit, Oberflächen, Helligkeit, Farbwiedergabe, Farbtemperatur oder optischer Wahrnehmung einzelner LED-Module stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Funktion oder gewöhnliche Gebrauchstauglichkeit dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

5.3. Geringfügige Helligkeits- oder Farbunterschiede zwischen LED-Modulen sowie technisch bedingte Veränderungen der Helligkeit oder Farbwiedergabe im Laufe der Betriebsdauer stellen im branchenüblichen und technisch unvermeidbaren Umfang keinen Mangel dar.

5.4. Abbildungen, Renderings, Videos und Muster dienen der Veranschaulichung. Technisch bedingte Farb- oder Darstellungsabweichungen, insbesondere durch unterschiedliche Displays, Lichtverhältnisse oder Produktionschargen, bleiben vorbehalten.

5.5. Maßgeblich sind ausschließlich die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zugesicherten technischen Eigenschaften.

6. Lieferung und Lieferzeit

6.1. Lieferzeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

6.2. Angaben wie insbesondere ca. 14 bis 21 Tage oder ca. 2 bis 2,5 Monate stellen, sofern kein ausdrücklich verbindlicher Fixtermin vereinbart wurde, voraussichtliche Lieferzeiten dar.

6.3. Bei kundenspezifischen Produkten beginnt die Lieferfrist erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung und nach vollständiger Freigabe sämtlicher Produktionsdaten und Spezifikationen.

6.4. Verzögerungen aufgrund nachträglicher Änderungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen.

6.5. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger von LEDvisio nicht zu vertretender Ereignisse, insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, Streiks, erhebliche Transport- oder Lieferkettenstörungen sowie unverschuldete Ausfälle wesentlicher Zulieferer, verlängern vereinbarte Lieferfristen angemessen.

6.6. Schadenersatzansprüche wegen geringfügiger oder von LEDvisio nicht verschuldeter Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen.

7. Lieferung, Transport und Abholung

7.1. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich gegen die im jeweiligen Angebot ausgewiesene Transportpauschale an die vereinbarte Lieferadresse.

7.2. Alternativ kann eine Selbstabholung vereinbart werden. Abholungen können insbesondere am Showroom von LEDvisio erfolgen:

Showroom LEDvisio GmbH

Römerstraße 52

6103 Reith bei Seefeld

Österreich

7.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung geht bei Zustellung mit Übergabe des Produkts an den Kunden oder eine von ihm bestimmte Person über. Bei vereinbarter Selbstabholung erfolgt der Gefahrübergang mit Übergabe des Produkts.

7.4. Offensichtliche Transportschäden sind vom Kunden bei Übergabe nach Möglichkeit sofort zu dokumentieren und LEDvisio unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

8. Inbetriebnahme, Software und Dokumentation

8.1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst der Kaufpreis keine Vor-Ort-Montage, Installation oder persönliche Einschulung.

8.2. LEDvisio stellt dem Kunden eine digitale Dokumentation zur Inbetriebnahme, zur Verbindung mit dem Produkt, zur erforderlichen Software und zur grundlegenden Bedienung zur Verfügung.

8.3. Die Dokumentation kann insbesondere über einen von LEDvisio bereitgestellten Online-Link oder ein Dokumentenportal zur Verfügung gestellt werden.

8.4. Für Software von Drittanbietern gelten ergänzend deren jeweilige Lizenz- und Nutzungsbedingungen. LEDvisio übernimmt keine Haftung für Änderungen oder Einschränkungen von Drittanbieter-Software, die außerhalb des Einflussbereichs von LEDvisio liegen.

8.5. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße technische Infrastruktur, Stromversorgung, Netzwerkverbindung und bestimmungsgemäße Bedienung verantwortlich.

9. Ersatzteile und Wartung

9.1. Soweit im jeweiligen Lieferumfang vorgesehen, können Ersatz-LED-Module, ein Ersatzprozessor sowie Werkzeuge für den vorgesehenen Austausch einzelner LED-Module mitgeliefert werden.

9.2. Der Kunde hat Austausch- und Wartungsarbeiten entsprechend der bereitgestellten Dokumentation und unter Beachtung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen.

9.3. Schäden infolge unsachgemäßer Bedienung, eigenmächtiger technischer Veränderungen, Verwendung ungeeigneter Komponenten oder eines nicht fachgerechten Austauschs von Bauteilen begründen keine Gewährleistungs- oder Garantieansprüche, soweit der jeweilige Schaden dadurch verursacht wurde.

10. Untersuchungs- und Rügepflicht

10.1. Der Kunde hat die Ware nach Übergabe gemäß § 377 UGB unverzüglich auf erkennbare Mängel, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der Bestellung zu untersuchen.

10.2. Erkennbare Mängel sind innerhalb angemessener Frist schriftlich und nachvollziehbar zu dokumentieren und LEDvisio mitzuteilen.

10.3. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

10.4. Die gesetzlichen Folgen einer unterlassenen oder verspäteten Mängelrüge bleiben unberührt.

11. Gewährleistung und Herstellergarantie

11.1. Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen für Unternehmergeschäfte, soweit in diesen AGB wirksam nichts Abweichendes geregelt ist.

11.2. Bei einem berechtigten Gewährleistungsfall ist LEDvisio zunächst berechtigt, innerhalb angemessener Frist Verbesserung oder Austausch des mangelhaften Produkts oder Bauteils vorzunehmen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

11.3. Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung kann für bestimmte Produkte eine Herstellergarantie von drei Jahren bzw. bis zum Erreichen der vom Hersteller festgelegten maximalen Betriebsstunden – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt – bestehen.

11.4. Die konkrete Garantiedauer, Betriebsstundengrenze und etwaige weitere Garantiebedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Garantiedokument oder den produktspezifischen Garantiebedingungen.

11.5. Eine Herstellergarantie ist eine freiwillige Zusatzleistung und berührt gesetzliche Gewährleistungsrechte nicht.

11.6. Von Gewährleistung und Garantie nicht umfasst sind insbesondere gewöhnlicher Verschleiß sowie Schäden infolge unsachgemäßer Verwendung, ungeeigneter Stromversorgung, äußerer Gewalteinwirkung, Feuchtigkeit oder ungeeigneter Umgebungsbedingungen, soweit das Produkt hierfür nicht freigegeben ist, sowie nicht autorisierte Veränderungen oder Reparaturen.

12. Haftung und Schadenersatz

12.1. LEDvisio haftet gegenüber Unternehmern – soweit gesetzlich zulässig – für Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

12.2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

12.3. Soweit gesetzlich zulässig, haftet LEDvisio insbesondere nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Umsatz- oder Ertragsausfälle, Betriebsunterbrechungen, ausgefallene Veranstaltungen oder Messen, Verlust von Geschäftsmöglichkeiten oder Datenverlust.

12.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist, insbesondere bei Personenschäden und zwingender gesetzlicher Haftung.

12.5. Der Kunde ist verpflichtet, durch angemessene organisatorische Maßnahmen Schäden und Folgeschäden möglichst gering zu halten.

13. Eigentumsvorbehalt

13.1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum von LEDvisio.

13.2. Der Kunde hat die Vorbehaltsware bis zum vollständigen Eigentumsübergang sorgfältig zu behandeln und LEDvisio unverzüglich über Zugriffe Dritter zu informieren.

14. Geistiges Eigentum und Kundeninhalte

14.1. Sämtliche Rechte an von LEDvisio bereitgestellten Unterlagen, Zeichnungen, Konzepten, Designs, technischen Dokumentationen und sonstigen geschützten Inhalten verbleiben bei LEDvisio bzw. dem jeweiligen Rechteinhaber.

14.2. Der Kunde erhält ausschließlich jene Nutzungsrechte, die für die bestimmungsgemäße Nutzung des erworbenen Produkts erforderlich sind.

14.3. Für vom Kunden bereitgestellte Logos, Bilder, Videos, Marken, Schriften oder sonstige Inhalte ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Kunde gewährleistet, über sämtliche hierfür erforderlichen Rechte zu verfügen.

15. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Eine Aufrechnung mit Forderungen von LEDvisio ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder von LEDvisio ausdrücklich anerkannten Gegenforderungen zulässig. Gesetzlich zwingende Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1. Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

16.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz der LEDvisio GmbH.

17. Schlussbestimmungen

17.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Beweisgründen schriftlich erfolgen.

17.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

17.3. Maßgeblich ist die dem Kunden vor Vertragsabschluss übermittelte bzw. vereinbarte Fassung dieser AGB.